Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Küchen- und Möbelmontagen

  1. Montage
    1. Der Unternehmer / Auftragnehmer übernimmt die Montage von Einbauküchen und Möbeln, sowie gegebenenfalls die Befestigung und Aufhängung an Massiv-Wänden. Gegenstand des jeweiligen Auftrages ist allein die Montage der am vereinbarten Montagetag vor Ort vorhandenen Bauteile die den entsprechenden Auftrag betreffen. Bauteile die ohne Verschulden des Unternehmer / Auftragnehmers nicht am vereinbarten Montagetag vor Ort sind, aber im ursprünglichen Montageauftrag inbegriffen waren, entfallen ersatzlos aus dem Montageauftrag und verringern die vereinbarte Vergütung nicht. Eine Gewähr dafür, dass die Bauteile in den dafür vorgesehenen Räumen tatsächlich aufgestellt, befestigt oder aufgehängt werden können, übernimmt der Unternehmer / Auftragnehmer nicht. Dieses Risiko trägt der Kunde, sofern nicht dem Unternehmer / Auftragnehmer die Planung und das Aufmaß beauftragt und vergütet wurde. Den Unternehmer / Auftragnehmer treffen keine Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf der Bauteile, es sei denn, dass auch dies zuvor vom Unternehmer / Auftragnehmer separat beauftragt wurde.
    2. Es ist Aufgabe des Kunden, die vom Unternehmer / Auftragnehmer zu montierenden Bauteilen am vereinbarten Montagetermin einwandfrei, unbeschädigt und vollständig für die Montage bereitzustellen.
    3. Müssen Bauteile an einer Massiv-Wand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Kunde in zumutbaren Umfang verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände, sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Kunde den Unternehmer / Auftragnehmer vor Beginn der Arbeit unaufgefordert zu informieren.
    4. Die Montage erfolgt am vereinbarten Montagetag zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr. Eventuell gegebene genaue Zeitangaben innerhalb des Montagetages sind unverbindlich. Sie stellen vielmehr eine grobe Orientierung für den Kunden dar.
    5. Ein Anschluss von Geräten, etc. an Versorgungsanschlüsse erfolgt ausschließlich an bauseitig vorhandenen Anschlüssen, die in technisch einwandfreien Zustand, frei zugänglich und in der Nähe der betreffenden Geräte sind.
    6. Kündigt der Kunde den Auftrag später als bis zum 2. Werktag vor dem Montagetermin, sind 75 % des Montagepreises als Ausfallkosten an den Unternehmer / Auftragnehmer zu zahlen.
    7. Der Unternehmer / Auftragnehmer haftet dem Kunden für die durch die Montage entstehenden Schäden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch ihn, seine Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer / Auftragnehmer nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt vorstehende Haftungsbegrenzung nicht, der Unternehmer / Auftragnehmer haftet für solche Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
    8. Für Schäden am Gebäude, Treppenhäusern, Wänden, Böden, Türen, Möbeln, Teppichen, Geräten und anderem die nach Abnahme durch den Kunden gemeldet werden, gibt es keinerlei Haftung durch den Unternehmer / Auftragnehmer.
  2. Zahlung
    1. Montageleistungen sind nach Beendigung der Montage in voller Höhe fällig. Sie werden am Tag der Montage mit einer gültigen EC-Karte beglichen. Mängel die nicht durch fehlerhafte Montage oder fehlende Bauteile zustande gekommen sind, berechtigen den Auftraggeber zu keinerlei Minderungen der Zahlung.
    2. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.
  3. Gewährleistung
    1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung von handwerklichen Dienstleistungen. Gelieferte Waren unterliegen der Gewährleistungspflicht des jeweiligen Herstellers. Diese ist bei Bedarf bei dem entsprechenden Hersteller geltend zu machen.